Unfallabwicklung und Fahrzeugbewertung
KFZ Gutachter & Sachverständiger
Schaden- und Wetgutachter
Lassen Sie sich professionell beraten, um Ihre Rechte zu wahren. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Bei einem unverschuldeten Autounfall wird unsere Rechnung vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Kontaktieren Sie unsere zertifizierten Gutachter umgehend, um mögliche Nachteile aufgrund mangelnder Kenntnisse zu vermeiden. Wir bieten Ihnen eine Fahrzeugbesichtigung vor Ort oder in Ihrer Werkstatt an. Wir erstellen eine akribische Dokumentation mit Bildern und Videos, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Ihr professioneller Partner für die Unfallabwicklung, Gutachten, Wertermittlung und KfZ-Service im Raum Düsseldorf, Neuss, Meerbusch, Köln, Rhein-Erft-Kreis
Unsere Leistungen:
Kfz-Unfallgutachten
Mit unserem kostenlosen Kfz-Unfallgutachten erhalten Sie alle nötigen Informationen für die Schadensregulierung mit der Versicherung. Wir ermitteln die entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug unabhängig und professionell. Ihre Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie sich eine reibungslose Abwicklung Ihres Unfallschadens.
Kfz-Kaskogutachten
Mit unserer spezialisierten Expertise im Bereich Kaskogutachten bei Diebstahl, Brand oder Unfall sind wir Ihre verlässlichen Partner, wenn es darum geht, die volle Erstattung von Ihrer Versicherung zu erhalten. Als unabhängiger und sachverständiger Kfz-Gutachter in Meerbusch / Düsseldorf garantieren wir Ihnen höchste Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich professionell unterstützen!
Kfz-Kostenvoranschlag
Mit unserem Kfz-Kostenvoranschlag erhalten Sie eine genaue Kalkulation der Reparaturkosten für Ihr Auto. Profitieren Sie von transparenten Preisen und einer detaillierten Auflistung aller notwendigen Arbeiten und Teile. So können Sie sich auf eine zuverlässige Reparatur in Ihrer Werkstatt verlassen oder den Schaden problemlos regulieren lassen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sparen Sie Zeit und Geld bei der Instandsetzung Ihres Fahrzeugs!
Leasingrückgabe Bewertung
Mit unserem Gutachten bieten wir Ihnen eine faire und transparente Rückgabe Ihres Fahrzeugs. Unsere Sachverständigen führen eine kritische Sichtprüfung durch, um alle relevanten Bereiche zu überprüfen. Sie erhalten einen detaillierten Zustandsbericht, der sämtliche Beschädigungen dokumentiert und somit finanzielle Überraschungen vermeidet. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise für eine zuverlässige Grundlage bei der Abwicklung Ihres Leasingvertrags.
Fahrzeugbewertung
Mit unserem Kfz Wertgutachten erhalten Sie eine präzise Wertermittlung für Ihren Gebrauchtwagen. Verlassen Sie sich nicht auf ungenaue Schätzungen, sondern profitieren Sie von einem fairen und realistischen Preis. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um den Restwert oder den Gebrauchtwagenwert Ihres Fahrzeugs zu bestimmen und verkaufen Sie es zum bestmöglichen Preis. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und maximieren Sie Ihren Gewinn beim Gebrauchtwagenverkauf.
Oldtimer Gutachten
Demnächst auch als sachverständiger Kfz Gutachter für eine präzise und professionelle Bewertung Ihres Oldtimers. Wir garantieren Ihnen einen fairen Marktwert und ein zertifiziertes Oldtimer Gutachten, sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf Ihres Fahrzeugs. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz, um auch bei Unfällen mit Ihrem Oldtimer die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Vertrauen Sie auf uns, um sicher und zuverlässig den Wert Ihres Liebhaberstücks zu ermitteln.
Über uns
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für KFZ-Gutachten im Kreis Düsseldorf und Meerbusch. Unser Ziel ist es, Ihnen in allen Belangen rund um Ihr Fahrzeug bestmöglichen Service zu bieten. Mit jahrelanger Erfahrung und Fachkompetenz erstellen wir präzise Gutachten, die Ihnen Sicherheit und Klarheit in jeder Situation geben.
Besonders wichtig ist uns Ihre Zufriedenheit. Daher legen wir größten Wert auf eine transparente, schnelle und kompetente Abwicklung – vom ersten Kontakt bis zum finalen Gutachten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von unserem rundum Service überzeugen.
Hayati Kemikbas
Kraftfahrzeugtechnikermeister
Schaden- und Wertgutachter
Kfz-Gutachten Ablauf
So gehen Sie bei einem Unfall am besten vor:
Termin vereinbaren
Tel: : +49 2132 / 937-95 58
Kfz Besichtigung
Schaden Bewertung und Dokumentation vor Ort oder in unserer Werkstatt
Kfz Gutachten
Ausführliches Gutachten &
Reparatur-Kostenvoranschlag
Schadens-Abwicklung
Wenn Sie wünschen übernehmen wir die komplette Abwicklung mit der Versicherung
Gut zu wissen
Wann brauche ich einen Kfz Gutachter?
Das Gutachten dient dazu, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug festzustellen. Allerdings ist die Beauftragung eines Sachverständigen mit Kosten verbunden. Ein Gutachten ist daher nur sinnvoll, wenn es Uneinigkeiten zwischen Ihnen und den anderen Unfallbeteiligten über die Schadenshöhe gibt.
Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie in der Regel auf ein Schadensgutachten bestehen, da die Kosten von der Gegenseite übernommen werden müssen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kann es hingegen ratsam sein, auf ein Gutachten zu verzichten. Ein Sachverständiger ist jedoch empfehlenswert, wenn der Unfallgegner offensichtlich überhöhte Forderungen stellt.
Was macht ein Kfz Gutachter genau?
Der Sachverständige bestimmt vor allem den Wert des Fahrzeugs, führt die aufgetretenen Schäden auf und berechnet die erforderlichen Reparaturkosten. Zusätzlich schätzt er den merkantilen Minderwert. Dies bezieht sich auf den Wertverlust, der allein durch die Tatsache entsteht, dass das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war. Unfallfahrzeuge sind letztendlich unabhängig von einem spezifischen Schaden weniger wert.
Des Weiteren wird der Sachverständige die Frage klären, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (d.h. die Kosten für ein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug) um mindestens 30% übersteigen, können Sie das Fahrzeug nicht auf Kosten des Schädigers reparieren lassen. Dann erhalten Sie lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs.
Wer zahlt das Schadensgutachten?
Letztendlich ist die Person, die für den Schaden an Ihrem Auto verantwortlich ist, auch diejenige, die die Kosten trägt. Im besten Fall ist dies der Unfallverursacher oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ein Gutachten ist nicht erforderlich, wenn es sich um Bagatellschäden handelt (Schaden unter 750 €) oder die Umstände des Unfalls ohne Gutachten festgestellt werden können (was selten der Fall ist).
Im Gegenzug bedeutet dies: Wenn Sie vor Gericht verlieren, müssen Sie auch die Kosten tragen, die Ihr Unfallgegner für sein Gutachten gezahlt hat (bzw. seine Haftpflichtversicherung).
Wer sucht den Gutachter aus und bestellt ihn?
Oft wird die Versicherung des Unfallgegners ihren eigenen Gutachter beauftragen wollen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass er nicht ganz so neutral auf die Sache schaut, wie man es von einem Sachverständigen erwartet. Deshalb sollten Sie dem Vorschlag der gegnerischen Versicherung nicht immer folgen.
Häufig möchte die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Gutachter beauftragen. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass dieser nicht so neutral ist wie erwartet. Daher ist es ratsam, nicht immer dem Vorschlag der gegnerischen Versicherung zu folgen.
Manchmal bestellt auch das Gericht einen Gutachter und es ist üblich, Vorschläge dafür zu machen. Dies sollten Sie beachten.
Was passiert bei einem Rechtsstreit?
Es kommt häufig vor, dass die Versicherung des Unfallgegners die Zahlung verweigert. In diesem Fall bleibt nur der Weg, Klage auf Zahlung einzureichen. Es ist ratsam, auch den Unfallgegner selbst zu verklagen.
Während des Prozesses können alle Schäden und die Kosten für das Gutachten geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Gericht nicht an die Ergebnisse Ihres eigenen Gutachters oder des gegnerischen Gutachters gebunden ist. Das Gericht kann sogar einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen. Selbst wenn Ihr Gutachter feststellt, dass der Unfallgegner allein für den Schaden verantwortlich ist und Ihnen ein Schaden entstanden ist, kann das Gericht Ihre Klage abweisen.
Aufgrund dieses Risikos ist es ratsam, nach einem Verkehrsunfall die verschiedenen Möglichkeiten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu besprechen.
Zahlt die Kaskoversicherung einen Gutachter bei Beschädigungen meines eigenen Fahrzeugs?
Falls Sie einen Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug verursacht haben oder dieser durch Naturereignisse entstanden ist, können Sie möglicherweise eine Entschädigung von Ihrer Kaskoversicherung verlangen. Der Versicherer wird gegebenenfalls einen Gutachter einschalten, falls erforderlich. Allerdings besteht in der Regel kein Anspruch darauf.
Sollten Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden normalerweise nicht erstattet. Die genauen Modalitäten hängen von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab. Beachten Sie außerdem, dass oft eine Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen anfällt.
Fazit
Ein Gutachten eines Sachverständigen kann hilfreich sein, um die exakte Höhe des Schadens nach einem Verkehrsunfall festzustellen. Die Kosten für das Gutachten müssen vom Unfallverursacher übernommen werden. Im Falle einer Teilschuld mehrerer Beteiligter werden die Kosten entsprechend dem Grad der Mitverursachung aufgeteilt. Bei geringfügigen Schäden unter 750 Euro muss der Unfallverursacher das Gutachten nicht bezahlen. Es ist wichtig, einen öffentlich vereidigten Sachverständigen auszuwählen. Die gegnerische Versicherung kann ebenfalls einen eigenen Gutachter beauftragen, für den Sie Ihr Fahrzeug zur Verfügung stellen müssen. Auch diese Kosten trägt der Unfallverursacher. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Gericht nicht an die Meinung Ihres beauftragten Gutachters gebunden. Daher sollten Sie sich bezüglich der Erfolgsaussichten einer Klage von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. In der Kaskoversicherung haben Sie grundsätzlich kein Recht, auf Kosten der Versicherung einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
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